Kosten - Kanzlei

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Kosten

Aktuelles

Wir Rechnen unsere Gebühren üblicherweise nach den Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oder nach einer individuellen Gebührenvereinbarung ab.
Seit dem 1. Juli 2006 ist bei der Anwaltsvergütung der Begriff "Erstberatung" entfallen. Das RVG spricht stattdessen vom "ersten Beratungsgespräch". Die Anwaltsvergütung für ein erstes Beratungsgespräch beträgt gemäß § 34 RVG höchstens 190 Euro. Sofern ein schriftliches Gutachten auszuarbeiten ist und der Auftraggeber ein Verbraucher ist, beträgt die Gebühr für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens höchstens 250 Euro. Eventuelle Kosten für Auslagenersatz und Umsatzsteuer kommen natürlich noch dazu.
Detailierte Informationen finden Sie unter diesem Link auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.

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